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AGBs

Sehr geehrter KUNDE,

die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für jede Buchungsanfrage, die Sie an Anke Heuermann für das Objekt Villa Oliva, im Folgenden VERMIETER genannt, richten.

Auf Buchungen finden ausschließlich diese AGB Anwendung.

Mit einer Buchungsanfrage bittet der KUNDE um Übermittlung eines Angebots über die ausgewählte Leistung zu den von ihm gewünschten Kriterien (insbesondere Zeitraum und Anzahl der Teilnehmer, usw.). Buchungsanfragen kann der KUNDE fernmündlich, per E-Mail, über die Website des VERMIETERS (www.villaoliva.de) oder schriftlich an info@villaoliva.de übermitteln.

Mangels Verbindlichkeit der Leistungsangebote kommt mit der Übermittlung einer Buchungsanfrage durch den KUNDEN noch kein verbindlicher Vertrag zustande. Der VERMIETER übermittelt ein, unter Berücksichtigung der von dem KUNDEN gewünschten Kriterien erstelltes, schriftliches Vertragsangebot. Dieses Angebot erfolgt in Form der Übersendung eines entsprechenden Vertragsdokuments, das vonseiten des VERMIETERS bereits unterzeichnet ist. Die Angebote sind regelmäßig befristet, worauf der KUNDE in dem übersendeten Vertragsdokument hingewiesen wird. Sollte eine Leistung, bezüglich derer der KUNDE eine Buchungsanfrage gestellt hat, zu den gewünschten Kriterien nicht verfügbar sein, wird der KUNDE hierüber informiert.

2.3 Ein verbindlicher Vertrag über eine Leistung wird erst dann geschlossen, wenn der VERMIETER – ggf. innerhalb der dem KUNDEN mit Übersendung des Angebots mitgeteilten Annahmefrist - eines der dem KUNDEN übersandten Vertragsexemplare ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen vom KUNDEN wirksam unterzeichnet zugeht.


3. Zahlungen, Folgen verspäteter Zahlung

3.1 Der MIETER ist verpflichtet, vertraglich vereinbarte Zahlungen im Voraus zu leisten. Solange vereinbarte Zahlungen nicht von dem MIETER geleistet wurden, ist der VERMIETER daher auch nicht zur Erbringung der betreffenden Leistungen, also insbesondere auch nicht zur Überlassung des gebuchten Mietobjekts verpflichtet.

3.2 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, sind vom MIETER aufgrund eines vermittelten Vertrages geschuldete Zahlungen wie folgt zu leisten und fällig:
Mit Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung an den VERMIETER fällig, die innerhalb von sieben (7) Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten ist. Die Höhe der jeweils zu leistenden Vorauszahlung wie auch die hierfür erforderlichen Daten und Informationen zur Zahlungsweise werden dem MIETER in dem Vertragsangebot mitgeteilt.
Geleistete Anzahlungen werden auf den jeweils vereinbarten Gesamtpreis angerechnet. Der danach verbleibende Restbetrag des vereinbarten Gesamtpreises ist von dem MIETER gemäß Zahlungsvereinbarung im Mietvertrag an den VERMIETER bzw. an die dem MIETER vom VERMIETER zu diesem Zweck benannte Person zu zahlen.

3.3 Gehen fällige Zahlungen des MIETER nicht fristgemäß bei den VERMIETER ein, ist der VERMIETER nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In der Regel ist eine Nachfrist von sieben (7) Tagen angemessen. Im Falle der nicht fristgemäßen Zahlung des (restlichen) Gesamtpreises ist der VERMIETER berechtigt eine Ausfallentschädigung vom MIETER nach den hierzu nachstehend unter Ziffer 5.3 dieser AGB getroffenen Regelungen zu verlangen.


4. Gewährleistung und Haftung von dem VERMIETER

4.1 Der VERMIETER übernimmt keine Haftung für evtl. Lärmbelästigungen durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken oder dergleichen.
Tritt den VERMIETER aus unvorhersehbaren Gründen vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so kann den VERMIETER ein Alternativ-Objekt zur Verfügung stellen. Es können keine weitergehenden Ansprüche vom MIETER gestellt werden.

5.0 Allgemeines, Ausstattung und Nutzung von Immobilien

5.1 Die Immobilien sind oftmals von Gärten umgeben, weshalb mit Ameisen, Mücken und anderen Kleintieren gerechnet werden muss. Das Auftreten solcher Tiere stellt daher grundsätzlich keinen Mangel dar, es sein denn, dieses geht erheblich über das ortsübliche Maß hinaus.

Die Immobilie wird vor Anreise gereinigt, die Betten sind grundsätzlich mit Bettzeug ausgestattet. Bettwäsche und Handtücher sind vorhanden, Strandtücher sind mitzubringen.

Haustiere dürfen grundsätzlich nur dann in der Immobilie und auf dem dazugehörigen Grundstück gehalten werden, wenn dies mit dem VERMIETER ausdrücklich vereinbart wurde. Parties sind im Mietobjekt nicht erlaubt.

Halten sich dauerhaft mehr als die vereinbarte Personenzahl in der Immobilie auf, steht dem Anbieter ein Anspruch auf einen verhältnismäßigen Aufschlag auf den vereinbarten Gesamtpreis für den Zeitraum zu, in dem sich die Überzahl an Personen in der Immobilie aufgehalten hat. Ferner kann der Anbieter der Immobilie in diesem Fall verlangen, dass die Belegung der Immobilie unverzüglich auf die vereinbarte Personenanzahl reduziert wird. Der VERMIETER ist dazu ermächtigt, ihre vorstehenden Ansprüche im Falle der Überbelegung geltend zu machen und durchzusetzen.

5.2 Mitwirkungspflicht bei der Miete von Immobilien, Reklamation von Ausstattungsmängeln
Der MIETER wird gebeten, bei der Ankunft das Inventar des Mietobjekts zu überprüfen und, falls erforderlich, innerhalb von 24 Stunden dem Anbieter bzw. der von diesem als Ansprechpartner benannten Person eventuelle Schäden oder das Fehlen von Ausstattungen zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Nachträglich eingereichte diesbezügliche Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

5.3 Stornierung / Umbuchung
Der MIETER ist berechtigt, sich unter den nachstehenden Bedingungen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem VERMIETER von einem über die Miete einer Immobilie geschlossenen Vertrag wieder zu lösen, ohne dass hierfür ein Grund vorliegen muss („Stornierung“).

Im Falle einer Stornierung durch den MIETER nach Überweisung der Anzahlung hat der VERMIETER das Recht, die Anzahlung einzubehalten. Zusätzlich schuldet der MIETER eine Entschädigung für den Mietausfall, die sich wie folgt bemisst:
Bei einer Stornierung durch den MIETER mindestens 60 Tage vor der Anreise erhält der MIETER 100% des Buchungsbetrages zurück. Wenn der MIETER nach diesem Zeitpunkt storniert erhält er keine Erstattung.

Dem MIETER steht die Möglichkeit offen, im Einzelfall nachzuweisen, dass dem VERMIETER infolge der Stornierung ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Ferner besteht grundsätzlich die Möglichkeit für den MIETER, dem VERMIETER in Abstimmung mit diesem einen gleichwertigen Ersatzmieter zu den gleichen Mietbedingungen zu stellen und so einen Schadenseintritt aufseiten des Anbieters infolge der Stornierung zu verhindern.

Die Ausfallentschädigung ist mit Erklärung der Stornierung zur Zahlung fällig. Der VERMIETER ist dazu ermächtigt, die anfallende Ausfallentschädigung zu fordern und einzuziehen sowie die Anbieter im Rahmen von Absprachen mit dem MIETER über die Stellung eines Ersatzmieters zu vertreten.

Der VERMIETER empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittkosten-Versicherung, die Sie in jedem Reisebüro innerhalb von ca. 14 Tagen nach Rechnungserhalt abschließen können.

5.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Im Hinblick auf Leistungen, welche der MIETER aus Gründen, die aus seiner Risikosphäre stammen (z.B. Krankheit, Verspätung, Ausfall von Transportmitteln etc.), nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. Dies gilt nur insoweit nicht, als der VERMIETER die Ursache für die Verhinderung des MIETERS zu vertreten hat oder der VERMIETER infolge einer anderweitigen Nutzung der Leistung, insbesondere einer anderweitigen Belegung der betreffenden Immobilie, für den betreffenden Zeitraum einen Ausgleich für den Ausfall erhält. Bei der Bestimmung eines derart anzurechnenden Ausgleichs sind auch die Aufwendungen zu berücksichtigen, die der VERMIETER infolge des Ausfalls des MIETERS vergeblich getätigt hat.

5.5 Kündigung durch den Vermieter
Der VERMIETER, bzw. der von ihm benannte örtliche Ansprechpartner können einen über die Miete einer Immobilie geschlossenen Vertrag auch nach Bezug der betreffenden Immobilie fristlos kündigen, wenn der MIETER und/oder dessen Mitreisende die Durchführung des Vertrages nachhaltig und in unzumutbarer Weise stören oder wenn der MIETER und/oder dessen Mitreisende sich auch nach entsprechender Abmahnung in unzumutbarem Maße vertragswidrig verhalten, so dass die sofortige Kündigung des Vertrages zum Schutze der berechtigten Interessen VERMIETERS der betreffenden Immobilie, insbesondere zum Schutze seines Eigentums, angezeigt ist. Ein derart unzumutbares, zur Kündigung berechtigendes Verhalten liegt insbesondere in der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung der Immobilie oder dessen Inventars.

Der Anspruch des Vermieters der Immobilie auf Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises bleibt von einer Kündigung aus den vorgenannten Gründen ebenso unberührt, wie weitergehende Entschädigungsansprüche, die dem VERMIETER infolge des zur Kündigung berechtigenden Verhaltens gegebenenfalls entstehen. Dem MIETER bzw. Mieter und/oder seinen Mitreisenden steht bei einer Kündigung aus den vorgenannten Gründen kein Anspruch auf Vermittlung einer Ersatzunterkunft oder Leistung eines anderweitigen Ausgleichs zu.

5.6 Gewährleistung und Haftung der Vermieter, Haftung der Mieter / Mitreisenden
Mängelbeseitigungsansprüche des MIETERS gegenüber dem VERMIETER bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit und bei Mängeln, die nach Bezug infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Immobilie durch den MIETER oder dessen Mitreisende entstehen.

Für eine Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Immobilie durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen o. ä., haftet der VERMIETER nicht. Ist die Nutzung des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt nicht möglich so ist ein etwaiger Erstattungsanspruch des MIETERS beschränkt auf die Höhe der bereits von ihm auf die betreffende Unterkunft geleisteten Zahlungen. Zu einer Erstattung etwaiger weiterer Kosten oder Aufwendungen ist der VERMIETER in diesen Fällen nicht verpflichtet.

Die Nutzung einer gemieteten Immobilie einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung des MIETERS und seiner Mitreisenden. Mit Ausnahme solcher Fälle, in denen es zu Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit gekommen ist oder dem VERMIETER grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln oder eine Verletzung solcher Pflichten vorgeworfen werden kann, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der MIETER regelmäßig vertraut und vertrauen durfte (sog. „wesentliche Vertragspflichten“), ist eine Haftung des VERMIETERS ausgeschlossen. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den VERMIETER ist dessen Haftung jedoch begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen des VERMIETERS.

Der MIETER ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld, insbesondere für deren sorgfältige und sichere Aufbewahrung, selbst verantwortlich; der VERMIETER übernimmt keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Der MIETER haftet persönlich und verschuldensunabhängig für die von ihm oder seinen Mitreisenden mitgebrachten Tiere sowie für solche Schäden am Mietobjekt, die von Mitreisenden, Besuchern und sonstigen sich mit Wissen und Willen des MIETERS in der Immobilie bzw. auf dem dazugehörigen Grundstück aufhaltenden Personen verursacht werden.

Jegliche Schäden am Mietobjekt sind dem VERMIETER bzw. der von diesem als Ansprechpartner benannten Person unverzüglich zu melden.


6. Anwendbares Recht, Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Gerichtsstand

6.1 Für alle Ansprüche gilt deutsches Recht.

6.2 Mit Ausnahme solcher Ansprüche, die dem MIETER infolge deliktischen Handelns zustehen, sind Ansprüche gegenüber den VERMIETER vom MIETER innerhalb eines Monats nach Beendigung des betreffenden Leistungsbezugs, insbesondere also innerhalb eines Monats nach Beendigung der vereinbarten Mietzeit für eine Immobilie geltend zu machen.

6.3 Mit Ausnahme solcher Ansprüche, die dem MIETER infolge der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder infolge groben Verschuldens aufseiten von den VERMIETER oder dem Anbieter einer von den VERMIETER vermittelten Leistung zustehen, verjähren Ansprüche des MIETER gegenüber den VERMIETER und solche gegenüber dem jeweiligen Leistungsanbieter innerhalb eines Jahres nach Beendigung des betreffenden Leistungsbezugs, insbesondere also innerhalb eines Jahres nach Beendigung der vereinbarten Mietzeit für eine Immobilie.

6.4 Hat der MIETER seinen Wohnsitz nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder hat er eine Buchungsanfrage in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit an den VERMIETER gestellt, so ist ausschließlich Windhagen, Deutschland, Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeit zwischen dem MIETER und den VERMIETER. Hat der MIETER hingegen seinen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, so bestimmt sich der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeit zwischen dem MIETER und den VERMIETER ausschließlich nach dem Wohnsitz des Beklagten.


7. Schlußbestimmung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen und den Internetseiten der den VERMIETER, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


Stand, 23.10.2017